
Wir beantworten arbeitsrechtliche Fragen aus dem Berufsalltag
Kranke Kollegen. Ein positiver Testbefund. Fehlende Kinderbetreuung, weil Schulen und Kitas geschlossen sind. Die besondere Situation, vor die die Corona-Pandemie viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter stellt, wirft Fragen auf. HBS-Prokurist Ulrich Brandherm beantwortet an dieser Stelle die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmern.
Kann ich die Arbeit verweigern, weil ich Angst vor einer Ansteckung habe?
Darf mich der Arbeitgeber nach Hause schicken?
Ein Arbeitgeber hat für alle seine Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht. Danach muss er einen objektiv arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer von der Arbeit fernhalten. Sollte also Ihr Arbeitgeber Sie aus diesem Grund nach Hause schicken, haben Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber Sie rein vorsorglich nach Hause schickt, weil Sie z.B. Schnupfen und Husten haben, aber eigentlich noch arbeitsfähig sind.
Darf ich zu Hause bleiben um meine Kinder zu betreuen?
1. Muss eine Schließung z. B. des Kindergartens aufgrund behördlicher Maßnahmen angeordnet worden sein.
2. Muss das Kind so jung sein, dass eine Betreuung erforderlich ist.
Haben die verantwortlichen Eltern keine andere Möglichkeit für die Betreuung Ihrer Kinder, dann ist es Ihnen erlaubt, von der Arbeit fernzubleiben. Auch hier besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Dauer dieses Anspruches ist in Deutschland unterschiedlich geregelt, hierzu sollte der Arbeitgeber befragt werden.