18. Juli 2024

Ferienjobs: Der erste Schritt in die Arbeitswelt

Ein kleiner Exkurs für junge Arbeitnehmer:

Der Sommer steht vor der Tür, es sind (Semester)-Ferien und viele Schüler und Studenten nutzen die Gelegenheit, um mit einem Ferienjob erste berufliche Erfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld für die Urlaubskasse aufzubessern. Ein Ferienjob bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt, die den weiteren Lebensweg positiv beeinflussen können. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte kurz zusammengefasst und beleuchten auch rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt:

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Ferien- und Studentenjobs

Bevor man sich in das Abenteuer Ferienjob stürzt, ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese variieren je nach Art des Jobs und dem Alter des Arbeitnehmers.

Ferienjobs für Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

• Alter: Schüler dürfen überhaupt erst ab dem 15. Lebensjahr arbeiten.
• Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
• Dauer: Ferienjobs dürfen höchstens 4 Wochen pro Jahr ausgeübt werden. Insgesamt nicht mehr als 20 Tage.
• Beschränkungen: Arbeiten in gefährlichen Umgebungen oder Nachtschichten sind nicht erlaubt.

Schüler- und Studentenjobs

– während des ganzen Jahres, nicht nur in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit, für alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben:

• Arbeitszeit: Studenten dürfen während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Status als ordentlicher Student nicht zu gefährden. In den Semesterferien kann und darf auch mehr gearbeitet werden. Werksstudenten ohne Befristung 70 Tage oder maximal 3 Monate. Das Arbeitsverhältnis kann das ganze Jahr ausgeübt werden. Es ist steuerpflichtig und Rentenversicherungspflichtig. (keine Befreiungsmöglichkeit wie bei den geringfügig Beschäftigten)
• Kurzfristige Beschäftigung: Hier gilt aber eine zeitliche Begrenzung von 70 Arbeitstagen oder 3 Kalendermonaten pro Jahr (kurzfristige Beschäftigung) Hier wird mit Steuerklasse abgerechnet, aber ist sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
• Geringfügige Beschäftigung: Bei einem Verdienst von bis zu 538 Euro im Monat (Minijob) fallen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für den Beschäftigten an. (Falls der Beschäftigte sich von der Rentenversicherungspflicht durch Antrag bei uns befreien lassen hat) Bei höheren Verdiensten gelten andere Regelungen. Hierzu haben wir bereits einen Blogbeitrag veröffentlicht.
• Mehr Verdienst möglich, ABER: Wer regelmäßig mehr als 538 Euro im Studentenjob verdient, kann als Werkstudentin oder Werkstudent angestellt werden. Wer Bafög erhält, darf nur etwas mehr als 520 Euro im Monat anrechnungsfrei verdienen. Hier ist für die eigene Sicherheit Rücksprache mit der Bafög-Stelle zu halten.

Beispiele für Minijobs und Ferienjobs

Es gibt eine Vielzahl von Minijobs und Ferienjobs, die Schüler und Studenten ausüben können:
• Einzelhandel: Unterstützung beim Verkauf, Kassieren oder Auffüllen der Regale.
• Gastronomie: Bedienung, Küchenhilfe oder Aushilfe in Cafés und Restaurants.
• Büroarbeit: Verwaltungstätigkeiten, Datenpflege oder Unterstützung bei Projekten.
• Logistik: Verpacken und Versenden von Waren, Lagerarbeit.
• Produktion: Mitarbeit in Fertigungsprozessen, Qualitätskontrolle.

Vorteile von ersten Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt

Ein Ferien- oder Studentenjob bietet mehr als nur eine finanzielle Belohnung. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
• Praktische Erfahrung: Man sammelt praktische Erfahrungen und lernt, wie der Arbeitsalltag abläuft.
• Soft Skills: Teamarbeit, Zeitmanagement und Kommunikationsfähigkeiten werden gefördert.
• Netzwerk: Aufbau eines beruflichen Netzwerks, das in der Zukunft von Nutzen sein kann.
• Berufswahl: Einblicke in verschiedene Berufe können bei der Entscheidung für eine zukünftige Karriere helfen. Oft sind diese Eindrücke eine gute Ergänzung zu den Pflichtpraktika in der Schulzeit.
• Selbstbewusstsein: Die Erfahrung, Geld zu verdienen und Verantwortung zu übernehmen, stärkt das Selbstbewusstsein.

Fazit:

Ein Ferienjob oder ein Minijob bieten eine hervorragende Möglichkeit, frühzeitig wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig meist zum ersten Mal sein eigenes Geld zu verdienen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die Arbeit mit dem Schul- oder Studienalltag vereinbar und die Sicherheit stets gewährleistet ist. Bei HBS und generell in der Zeitarbeit ist eine Einstellung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich noch heute bei uns für einen Ferien- oder Minijob. Starten Sie Ihre Karriere mit HBS und erleben Sie die ersten Schritte in die Arbeitswelt.

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HBS Industriedienste

HBS Industriedienste besteht seit 1994 als Personaldienstleistungsunternehmen. Unser Erfolg beruht auf den drei Standbeinen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), Personalvermittlung und On-Site-Management. Wir fokussieren uns auf die Bedürfnisse von Unternehmen unterschiedlicher Branchen, denen wir Personal im gewerblich-technischen und im kaufmännischen Bereich zur Verfügung stellen. Neben dem Stammsitz mit Verwaltung und Niederlassung in Beckum verfügen wir über Niederlassungen in Bergheim, Bielefeld, Gütersloh, Hamm, Lippstadt, Paderborn und Warendorf sowie drei Außenbüros der Beckumer Niederlassung in Ahlen, Beckum und Oelde. In diesen Regionen bieten wir Unternehmen kompetente Unterstützung im zeitlich befristeten Einsatz von Personal. Im Team mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort arbeiten unsere Zeitarbeitskräfte motiviert und leistungsorientiert. Sie sind bei uns fest angestellt und werden fair bezahlt.

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