14. Juni 2023
Berufliche Wiedereingliederung nach Krankheit
Erfolgreicher Neustart mit HBS
Nach einer längeren Auszeit wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren zu können, ist ein bedeutender Meilenstein für viele Arbeitnehmer*innen. Glücklicherweise gibt es auch seitens der Arbeitgeber*innen verschiedene Angebote, um den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern und angenehmer zu gestalten.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die Wiedereingliederung, zwei Begriffe, die sich auf den ersten Blick ähneln, jedoch in vielen Details Unterschiede aufweisen.
Das BEM kommt ins Spiel, wenn ein*e Arbeitnehmer*in länger als 6 Wochen am Stück krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Der oder die Arbeitgeber*in – auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung – ist dann verpflichtet, dem oder der Mitarbeiter*in ein BEM anzubieten.
Das Ziel dieses Maßnahmenpakets ist es, den oder die erkrankte*n Mitarbeiter*in wieder erfolgreich in den Betriebsablauf zu integrieren und die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Zudem sollen zukünftige Ausfallzeiten am Arbeitsplatz so weit wie möglich reduziert werden.
Im Gegensatz zur Wiedereingliederung gibt es keine genaue gesetzliche Vorgabe für die Abläufe des BEM. Es besteht jedoch die Verpflichtung, bestimmte Interessenvertreter*innen auf Wunsch des oder der Arbeitnehmer*s*in einzubeziehen. Beispielsweise können Vertreter der Krankenkasse, Rentenversicherung oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbestellt werden.
Die Wiedereingliederung hingegen ist ein gestaffelter Prozess, bei dem der oder die Mitarbeiter*in nach und nach wieder in den beruflichen Alltag eingeführt wird. Das Ziel der Wiedereingliederung ist es, den oder die Arbeitnehmer*in schrittweise mit zunehmender Arbeitszeit wieder an seine oder ihre beruflichen Aufgaben heranzuführen. In der Regel erstreckt sich die Wiedereingliederung über einen Zeitraum von sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Falls der oder die Arbeitnehmer*in in dieser Zeit noch nicht voll arbeitsfähig ist, kann die Wiedereingliederung auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem BEM und der klassischen Wiedereingliederung besteht darin, dass die Wiedereingliederung ein freiwilliges Angebot darstellt. Das BEM hingegen ist ab einer Ausfallzeit von mehr als 6 Wochen aufgrund von Krankheit für den oder die Arbeitgeber*in verpflichtend. Im Rahmen des BEM kann jedoch auch eine Wiedereingliederung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vereinbart werden, dies ist jedoch keine Pflicht.
Im Vergleich zum BEM, das als ergebnisoffener Prozess betrachtet wird, kann es sein, dass im Zuge des BEM festgestellt wird, dass der oder die Mitarbeiter*in seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall wird oft anstatt des BEMs eine Wiedereingliederung eingeleitet. Die Wiedereingliederung ist somit lediglich ein Teil des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements. Beide Maßnahmen können jedoch auch unabhängig voneinander durchgeführt werden, wobei das BEM einen umfangreicheren Bereich abdeckt als eine klassische Eingliederung.
Bei HBS haben wir das Glück, mit Frau Gudrun Reineke eine erfahrene Kollegin im Bereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu haben. Dadurch sind wir in der Lage, einen optimalen beruflichen Neustart zu gestalten. Mit unserer Expertise in der Zeitarbeit bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, flexible Arbeitsmodelle und individuelle Betreuung, um Ihre berufliche Wiedereingliederung zum Erfolg zu führen.
HBS Industriedienste
Die HBS Industriedienste GmbH + Co. KG wurde 1994 als Personaldienstleistungsunternehmen in Beckum gegründet und hat ist durch weitere Niederlassungen in mehreren Regionen Deutschlands organisch gewachsen. Unser Personal ist im Münsterland rund um Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf ebenso im Einsatz wie in Ostwestfalen-Lippe an unseren Standorten in Gütersloh, Paderborn und Bielefeld. Auch im Umfeld von Bergheim, Lippstadt, und Hamm sind HBS-Teams in der Zeitarbeit bei regionalen Unternehmen eingesetzt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei uns fest angestellt und genießen dieselben Rechte und Sozialleistungen wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind schon seit vielen Jahren bei uns beschäftigt, weil sie die abwechslungsreichen Tätigkeiten schätzen und dadurch vielfältige Berufserfahrungen sammeln können. HBS bietet gute Möglichkeiten der Qualifizierung und ist als Arbeitgeber auch für Wiedereinsteiger und Quereinsteiger interessant. Bei Bedarf bietet unser Sozialmanagement Unterstützung an. Wir achten immer darauf, dass alle Mitarbeitenden gemäß ihrer beruflichen Qualifikationen und wenn möglich wohnortnah eingesetzt werden.